Jeder schwerbehinderte Mensch, ist gleichzeitig ein wertvoller Mitarbeiter für jeden Arbeitgeber. Leider haben immer noch zu viele Arbeitgeber Vorurteile ihnen gegenüber. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie sogar finanzielle Unterstützung bekommen können, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einstellen. Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, können Zuschüsse und Darlehen beim Inklusionsamt (früher Integrationsamt), beantragt werden. Somit wird behinderten- und schwerbehinderten Menschen, der (Wieder) Einstieg ins Berufsleben erleichtert. Dadurch werden gleichzeitg die Arbeitsmarkt Chancen des Betroffenen erheblich verbessert.
Zudem können Arbeitgeber Zuschüsse beantragen, die erforderlich sind, um einen behindertengerechten Arbeitsplatz einzurichten. Hinzu kommt die Dankbarkeit, die ein Mensch mit Behinderung verspürt, wenn er/sie eine Chance bekommt, trotz des Handicaps einer Arbeit nachzugehen und somit weitesgehend unabhängig zu sein. Was sich sicherlich auch in der Arbeit des Betroffenen widerspiegeln wird.
Viele Arbeitgeber haben die Befürchtung, dass ein schwerbehinderter Mitarbeiter, aus gesundheitlichen Gründen öfters ausfallen könnte. Jedoch hat die allgemeine Erfahrung genau das Gegenteil gezeigt. Die meisten sind leistungsfähig und hochmotiviert.
Es gibt mittlerweile sehr viele technische Hilfsmittel, die auch einem schwerstbehinderten Menschen die Möglichkeit bieten, seine Arbeit genau so gut zu erledigen, wie ein gesunder Mensch sie erledigen könnte.
Ob es Mobilitätshilfen sind, Prothesen bzw. Orthesen oder Kommunikationshilfsmittel, es gibt praktisch kaum noch Hindernisse, die man nicht mit Hilfe der heutigen Technik überwinden könnte.
Aber auch Hilfen in menschlicher Form können beantragt werden, die Arbeitsassistenten. Arbeitsassistenten sind sozusagen die rechte Hand eines Schwerbehinderten. Sie ermöglichen es, dass der Betroffene seine Arbeit vernünftig ausführen kann. Die Zahl der Anfragen nach Arbeitsassistenten steigt stetig. Somit konnte das LVR allein im Jahr 2017, 365 Menschen mit Behinderung eine Arbeitsassistenz finanzieren. Dies entsprach einem Budget von 4,72 Millionen Euro.
Arbeitsassitenten helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Handicap, ihre Qualifikationen umfassend einsetzen und ihre Fähigkeiten ausbauen können. Menschen mit Bewegungseingeschränkung, werden hauptsächlich durch Hilfe bei Bürotätigkeiten unterstützt, wie z.B. das Tragen oder Anreichen von Gegenständen. Hörgeschädigte werden beispielsweise beim Telefonieren oder bei Absprachen mit Kollegen unterstützt. Zu den Aufgaben der Assistenten gehört auch das Vorlesen von handgeschriebenen Briefen, sowie Begleitung bei Außenterminen usw.
Die Arbeitsassistenten werden zur Erhaltung des Arbeitsplatzes, durch die Ausgleichsabgabe finanziert.
Neben den Leistungen nach dem SGB IX, gibt es für die Neueinstellung schwerbehinderter Menschen, auch Leistungen nach dem SGB II und dem SGB III Arbeitsförderung und Eingliederungszuschüsse.
Somit ist es also eine Win-Win-Situation für den Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Arbeitnehmer. (Mik)